Abschlüsse – Anschlüsse

Von Klassenstufe fünf bis sieben werden die Schülerinnen und Schüler entsprechend ihres Könnens unterrichtet. Die Inhalte des Unterrichts werden auf drei Niveaustufen vermittelt. Das G-Niveau entspricht den Bildungsstandards der Hauptschule, das M-Niveau denen der Realschule und das E-Niveau entspricht den Bildungsstandards des Gymnasiums. Schüler die einen festgestellten Anspruch auf ein sonderpädagogisches Bildungsangebot haben, sind an unserer Gemeinschaftsschule ebenfalls willkommen. Auf welchem Niveau gelernt wird, hängt in den ersten drei Jahren von den Begabungen des einzelnen Schülers ab und kann von Fach zu Fach unterschiedlich sein. Ist ein Schüler in Mathe besonders gut, kann er in diesem Fach auf dem M-Niveau arbeiten. Wenn derselbe Schüler aber in Deutsch Schwächen hat, wird er auf dem G-Niveau gefördert.

Wir nehmen uns viel Zeit für unsere Schüler und bieten ihnen vielfältige Möglichkeiten sich ihren Begabungen entsprechend zu entwickeln. Nicht nur die schulischen Leistungen, sondern vor allem die persönliche Entwicklung und berufliche Zukunft unserer Schüler liegt uns am Herzen. Deshalb stehen wir in engem Kontakt zum Elternhaus und informieren gezielt über schulische und berufliche Perspektiven.

In der Klassenstufe 8 entscheiden Eltern und Schüler über den angestrebten Schulabschluss. Ab diesem Zeitpunkt lernt der Schüler dann in allen Fächern auf einer der drei Niveaustufen und deren Bildungsstandards.

 

Bevor eine Entscheidung getroffen wird, finden vielfältige Beratungs- und Informationsveranstaltungen statt:

 

  1. Zu Beginn der achten Klasse:

Informationsabend zur Schullaufbahn und Berufsorientierung

  1. Zum Halbjahr der achten Klasse:

Beratungsgespräche auf Basis des Lernentwicklungsberichts und der Ergebnisse der Kompetenzanalyse

  1. Mitte März:

> Lerngruppenkonferenz berät gemeinsam mit allen unterrichtenden Lehrkräften und der Schulleitung über die einzelnen Schüler und deren Empfehlung.

> Eltern erhalten eine schriftliche Empfehlung für die Schullaufbahnentscheidung.

  1. bis 01. April:

Entscheidung der Erziehungsberechtigten, welchen Abschluss das Kind ablegen soll.

Bei Bedarf können sich die Erziehungsberechtigen zusätzlich zu den Gesprächen mit den Lehrkräften für ihre Entscheidungsfindung von einer Beratungslehrkraft beraten lassen. Wird die Beratung durch eine Beratungslehrkraft in Anspruch genommen, verlängert sich der Termin über die Entscheidung des geplanten Schulabschlusses bis zum 15. Juni.
Die Erziehungsberechtigten entscheiden abschließend:
• in Klasse 8, ob ihr Kind in Klasse 9 die Hauptschulabschlussprüfung anstreben soll.
• in Klasse 9, ob ihr Kind in Klasse 10 die Hauptschulabschlussprüfung oder die Realschulabschlussprüfung anstreben soll oder auf erweitertem Niveau (E) lernen soll, mit dem Ziel der Versetzung in die Sekundarstufe II nach der gymnasialen Versetzungsordnung.

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